Beweissicherung
Wir führen Beweissicherungen von Bestandsobjekten, z.B. vor einer beabsichtigten Neubaumaßnahme des Nachbarn, durch.
Nach Abschluss der Baumaßnahme wird eine erneute Beweissicherung durchgeführt, um eventuell eingetretene Schäden belegen zu können.
Auch alle Arten von sonstigen Beweisgugtachten, z.B. zur Feststellung des Leistungsstandes beim Wechsel des Bauunternehmens.